Leistungen
Leistungs - Stufen

  1. Arbeitsweise
  2. Leistungsstufen

LPH von Eins bis Neun

LPH 1 = Grundlagenermittlung

Klärung der Aufgabenstellung und des Wunsches des Kunden mit Sichtung der ggf. vorhandenen Immobilie. Austausch der zu erwartenden Anforderungen an das Projekt, Klärung über die vom Kunden gewünschte Aufgabenstellung des Architekten, was kosten sie (der Architekt)?, Vorabklärung Genehmigungsfähigkeit beim zuständigen Bauprüfamt, Klärung des Kunden/ Architekten, ob man sich eine Zusammenarbeit auch in menschlicher Sicht vorstellen kann; hier wird der Magen gefragt und eine Nacht drüber geschlafen.

LPH 2 = Vorplanung, Kostenschätzung

Erste Skizzen, zumeist auf dem berühmten leichten Transparentpapier (hier ist der Strich des Architekten besonders gut zu sehen) oder im Rechner (CAD). Die entstehende skizzierte Lösung des Kundenwunsches wird in eine grobe Kostenbeziehung gesetzt, um zu prüfen, wohin die Reise geht und wie teuer der Kundenwunsch wird. Hier entsteht die berühmte Zeichnung bzw. das Bild, in das sich der Kunde verlieben muss, um mit den Architekten weiter zu machen. Es lohnt sich immer noch mal über Alternativen nachzudenken, aber springt der Funke nicht über, ist zumeist ein Abbruch der Arbeiten für beide Seiten sinnvoll.

LPH 3 = Entwurfsplanung, Kostenberechnung

Konkrete maßstäbliche Zeichnung des Kundenwunsches in Grundriss, Schnitt und Ansicht, zumeist im Maßstab 1:100. Folgend eine detaillierte Kostenberechnung nach Bauteilen und Flächenansätzen, um eine genauere Vorhersage der Gesamtkosten des Projekts inkl. aller Nebenkosten zu erhalten. Hier ist der kreative Teil der Arbeit zu finden, erste Farb- und Materialkonzepte entstehen.

Ein Vorabzug eines Terminplans für die Bauaufgabe entsteht, um dem Kunden die zeitlichen Abläufe der folgenden Planungsschritte und der Ausführung des Bauwerks transparent zu machen.

LPH 4 = Genehmigungsplanung

Je nach Aufgabenstellung werden hier die Pläne und Berechnungen des Architekten vollständig für die Bauprüfabteilung zusammengestellt, vom Kunden und vom Architekten unterschrieben. Als Ergebnis hat der Kunde hier eine Baugenehmigung zu erwarten.

Der erste Block der Architektentätigkeit ist abgeschlossen.

LPH 5 = Ausführungsplanung

Unter Vorlage der Statik und des Wärmeschutznachweises sowie der haustechnischen Planungen entstehen hier die detaillierten technischen Pläne des Bauwerks in den Maßstäben 1:50 bis 1:20 sowie sämtliche Anschlussdetails der Bauteilflächen zueinander (Boden/ Wand, Wand/ Decke/ Dach). Diese Pläne sind die wichtigste Vorrausetzung zum Erhalt eines technisch einwandfreien Bauwerks mit der Klärung aller technischen Anforderungen, bevor gebaut wird. Diese Leistungsphase ist eine der leistungsintensivsten Arbeiten und ist einer der wesentlichen Garanten für die Kostensicherheit des Projekts und spätere Mängelfreiheit des Bauwerks. Werden hier Dinge nicht geplant, kann es zu Mehrkosten bei der Ausführung kommen.

LPH 6 = Vorbereitung der Vergabe

Unter Vorlage der Ausführungsplanung und der geprüften Statik werden hier die Leistungsverzeichnisse, Gewerk für Gewerk in zumeist standardisierte technische Texte gefasst, die dann den Handwerkern zur Kalkulation zusammen mit den o. g. Plänen übergeben werden. Der Vorgang ist zeit- und wortintensiv und wird Ausschreibung genannt.

Umso genauer und detaillierter der Ausschreiber seine Texte erstellt, desto weniger Missverständnisse gibt es nach erteiltem Bauvertrag auf der Baustelle mit den Handwerkern in der Interpretation der abgeforderten Leistung. Wird hier sauber gearbeitet, ist der wichtigste Garant für die Kostensicherheit des Projekts und spätere Mängelfreiheit des Bauwerks erreicht.

LPH 7 = Mitwirkung bei der Vergabe, Kostenanschlag

Unter Vorgabe einer angemessenen Frist werden die an verschiedene Anbieter versandten LV´s beim Architekten wieder eingesammelt und die von den Handwerkern abgegebenen Angebote nun technisch und rechnerisch geprüft. Im Ergebnis liegt dann mit einem Preisspiegel und dem Vergabebericht dem Kunden der günstigste und geeignetste Bieter für die beschriebene Leistung am Bauwerk vor.

Die Endsummen der zu beauftragenden Handwerker werden in eine Kostenverfolgungstabelle eingefügt. Es entsteht der Kostenanschlag, der im Vergleich zur Kostenberechnung nun dokumentiert, ob die vereinbarte Endsumme des Bauwerks eingehalten ist oder nicht. Im Folgenden unterschreibt der Kunde die Bauverträge.

Der zweite Block der Architektentätigkeit ist abgeschlossen.

LPH 8 = Objektüberwachung, Bauleitung

Unter Vorgabe der abgeschlossenen Bauverträge und der Sicherung der Finanzierung des Bauwerks wird in dieser Leistungsphase mit allen am Bau Beteiligten das Bauwerk erstellt. Die täglichen Kontrollen des Architekten auf der Baustelle garantieren Kostensicherheit sowie Qualität und Mängelfreiheit des Bauwerks für den Kunden. Zu der Arbeit auf der Baustelle gehört die komplette Rechnungs- und Leistungsprüfung aller beauftragten Gewerke, um für den Kunden sicherzustellen, dass keine Überzahlung vor Ort stattfindet.

Der dritte Block der Architektentätigkeit ist abgeschlossen.

LPH 9 = Objektbetreuung, Dokumentation

Diese Phase ist bei privaten Bauherren in Vergessenheit geraten und beinhaltet die Betreuung des Bauwerks über die Dauer der vereinbarten Gewährleistungsfristen, zumeist 4 Jahre nach VOB. Wir machen das gerne für Sie.